Kleinunternehmer droht Finanzamtsprüfung wegen fehlenden Rechnungen

14. Mai 2009

Fehlende Rechnungen bei Kleinunternehmungen sind dem Finanzamt ab jetzt ein “Dorn im Auge”.
Mit entsprechender EDV sollen diese Vorgänge jetzt aufgedeckt werden.

Es geht um alle Kleinst- und Kleinunternehmungen, die keine Rechnungen für ihre Kunden schreiben oder fälschungssichere Bons ausstellen.

Schon seit Jahren sind die Finanzämtern den Friseurläden hinterher. Es ist kein Geheimnis in dieser Branche, dass viele Friseurinhäber sogar ihren maximalen Tagesumsatz, den sie nur haben wollen “aus dem Kopf heraus benennen können”. Ist der Tagesumsatz erreicht, wird z.B. kein Bon mehr in die Kasse eingetippt. Eine der banalsten und unsichersten Methoden, wie von Unternehmern vorgegangen wird.

Worum geht es? Um das subjektive Gefühl, dass man zuviel Steuern zahle. Insoweit will man die Einkommenssteuerhöhe, die bekanntlich aus dem Jahresgewinn des Betriebes ermittelt wird,
unter Kontrolle halten und senken. Das Volk gibt also dem Staat vor, wieviel Steuern es nur angemessen empfindet. Nur, dass der Unternehmer darüber nicht sprechen kann. Sein Vorgehen ist selbstverständlich strafbar.

Das Finanzamt ist schon seit Jahren dabei entsprechende technische Möglichkeiten zu finden, um den wirklichen Umsatz und den wirklichen Gewinn, als auch die verloren gegangene Umsatzsteuer, zu berechnen und nachzuerheben. Natürlich beschwert sich darüber jeder Unternehmer, egal welcher Branche. Ein ewiger Kreislauf.

Nun wird überall veröffentlicht, dass pauschal alle Kleinunternehmungen, die keine Rechnungen schreiben, ins Prüfauge des Finanzamtes rücken können. Mehrere Bundesländer haben eine sogenannte “Steuerfahndungs-Taskforce” ins Leben gerufen. Es wird nicht nur länder- und finanzamtsübergreifend, sonder auch branchenspezifisch mit Software eine Plausibilitätsüberprüfung der Umsatz- und Gewinndaten vorgenommen.

Es ist klar, dass dieser Einsatz nicht unumstritten ist. Es sollte aber auch jedem Unternehmer klar sein, dass es nicht nur Managern vorbehalten ist Falsches zu tun und entdeckt zu werden.

Ihre

Kerstin Neumann

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Bei zulassungsfreiem Handwerk keine fachkundige Stellungnahme erforderlich?

6. Mai 2009

Gerüchteküche um eine nicht erforderliche fachkundige Stellungnahme (Gründungszuschussantrag) beim zulassungsfreien Handwerk

Als Berater fragen wir uns immer wieder, wie es kommt, dass in der Gründerlandschaft immer wieder davon ausgegangen wird, dass eine Kleingründung irgendetwas “weniger” machen muss als z.B. eine Einzelhandelseröffnung. Woher kommt das? - Keine Ahnung!

Diese Mal ist es nicht die Buchhaltung, die man angeblich nicht machen muss, sondern, wenn man zum zulassungsfreien Handwerk gehört, dann benötigt man doch keine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschussantrag. Oder etwa doch?

Selbstverständlich benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme, wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen wollen. Dabei ist die Branche und ob diese Zulassungsfrei oder nicht ist, völlig egal.

Zulassungsfreies Handwerk hat in diesem Fall lediglich etwas mit dem Meisterzwang zu tun. Bei der Novellierung der Handwerksordnung sind Handwerksbranchen/Tätigkeiten u.a. ins sogenannte “zulassungsfreie Handwerk” eingeordnet worden. Hier benötigen Sie zwar eine Anmeldung und Registrierung bei der Handwerkskammer, aber keinen Meisterabschluss.

Der Zusammenhang mit einer angeblich nicht erforderlichen fachkundigen Stellungnahme ist gar nicht nachvollziehbar. Lassen Sie sich nicht verunsichern und planen Sie Ihre Existenzgründung nur mit Profis, die ebenfalls ihr Handwerk verstehen. In diesem Fall mit Existenzgründungsberatern.

Ihre
Kerstin Neumann

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Gericht zweifelt an Verpflichtung zur Abgabe der “Anlage EÜR”

5. April 2009

Die einfache Einnahmen-Überschussrechnung oder die Excelliste mit Einnahmen und Ausgaben ist schon seit einigen Jahren laut Finanzbehörde nicht mehr ausreichend. Die Anlage EÜR ist statt dessen von Kleinunternehmern und Freiberuflern zu erstellen. Das Finanzgericht Münster sieht das völlig anders.

Zwar gilt das Urteil zurzeit nur für den einen Kläger und das FG Münster, aber interessant ist es schon, dass endlich ein Gericht feststellt, dass die Anlage EÜR keinesfalls eine Erleichterung für Kleinstgründer und Kleinunternehmer ist, sondern eher vereinzelt schwieriger geworden ist. Statt dessen hat es die Finanzbehörde leichter die Masse dieser Kleinstunternehmungen per EDV zu überprüfen.

Genau hier setzt das Gericht an und vermutet sogar eine Ungleichbehandlung von Kleinst- und Kleinunternehmungen, die “transparenter” werden mit ihren Daten, im Vergleich zu Großunternehmungen.

Zu begrüßen ist auch die Feststellung des Gerichtes, dass die Anlage EÜR zur Folge haben kann, dass z.B. die DATEV Buchhaltungskonten nicht 1 : 1 in die Anlage EÜR übertragbar sind, selbst wenn Buchhaltungssoftware, wie Lexware dieses auf Knopfdruck zu machen scheint. Aus der täglichen Praxis heraus ist es aber eine Tatsache, dass es Felder in der Anlage EÜR gibt, wo die Ergebnisse mehrerer Buchhaltungskonten zusammenaddiert auftauchen müssen. Insoweit sind die Summen der einzelnen Konten, wie in einer normalen Einnahmen-Überschussrechnung, häufig nicht 1 : 1 übertragbar oder gar wiederzufinden in der Anlage EÜR, die auf Knopfdruck ausgelöst wurde. Das kann böse Fehler unbemerkt für den Laien hervorrufen.

Unsere Empfehlung: Die Anlage EÜR sollte von einem Steuerberater erstellt werden auf der Grundlage der Einnahmen-Überschussrechnung, die der Unternehmer mit seiner eigenen Buchhaltungssoftware erstellt hat.

Erwartungsgemäß wurde gegen dieses Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Ihre
Kerstin Neumann

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10.03.2009 - Einladung zum Berliner Unternehmerinnengespräch

2. März 2009

Die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) starten und bereits am 10.03.2009 gibt es in Berlin eine interessante Veranstaltung für Frauen.

Berlin-Brandenburgs Existenzgründungsmesse deGUT startet vom 20.03. - 21.03.2009. Ort: In der Station-Berlin am Gleisdreieck.

Es geht aber schon vorher mit interessanten Veranstaltungen los. So laden wir Sie ein mit mir am Dienstag, den 10.03.2009, um 17.45 Uhr, ins Funkhaus des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Fernsehzentrum, Konferenzraum im 14.OG, Masurenallee 8 - 14 in 14057 Berlin, zu kommen. Einlass ab 17.15 Uhr - Anmeldung erforderlich.

Sind wir Frauen vielleicht doch die besseren Unternehmer?

Die Diskussionsrunde zum Thema: Gründen Frauen anders, startet mit sieben dazu eingeladenen Frauen. Dieses Unternehmerinnengespräch will im Vorfeld der 25. Deutschen Gründer- und Unternehmertage herausfinden, wie Frauen als Unternehmerinnen handeln.

Gemeinsam mit Inforadio, dem Nachrichtenprogramm des rbb, die dieses Gespräch aufzeichnen und am Sonntag, den 15.03. um 12.22 Uhr und um 20.22 Uhr senden, möchte ich auch Sie herzlich zu dieser Veranstaltung einladen.

Ihre

Kerstin  Neumann

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Land Berlin soll Hartz IV Wohnungskosten zurückzahlen

21. Februar 2009

Weil das Land Berlin möglicherweise zu viel Wohnungskosten an Hartz IV Empfänger ausgezahlt hat, statt diese zum Umzug in billigere Wohnungen zu zwingen, drohe jetzt eine Klage und eine Forderung von 47 Millionen Euro.

Die Summe ist eigentlich unglaublich hoch, der Vorgang auf dem ersten Blick eher seltsam: Der Bund klagt wohl auf Rückzahlung des Betrages. Armes Berlin.

Was ist geschehen?
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