Die Tätigkeit von Lehrern ist nicht immer umsatzsteuerbefreit
Sonntag, den 25. Mai 2008Es gibt im Umsatzsteuergesetz eine Regelung, die die Leistungen eines Lehrers von der Umsatzsteuer befreien kann. Vorsicht ist angesagt, denn das ist keine allgemein gültige Information.
Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist dann denkbar, wenn eine “unmittelbar dem Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung” vorliegt. Hier gilt selbstverständlich die Einzelfallprüfung.