Land Berlin soll Hartz IV Wohnungskosten zurückzahlen

Weil das Land Berlin möglicherweise zu viel Wohnungskosten an Hartz IV Empfänger ausgezahlt hat, statt diese zum Umzug in billigere Wohnungen zu zwingen, drohe jetzt eine Klage und eine Forderung von 47 Millionen Euro.

Die Summe ist eigentlich unglaublich hoch, der Vorgang auf dem ersten Blick eher seltsam: Der Bund klagt wohl auf Rückzahlung des Betrages. Armes Berlin.

Was ist geschehen?

Die heute geltende Regelung für Berlin lautet, dass Langzeitarbeitslose nach 6 Monaten umziehen müssen, wenn die Mietkosten über der vom Senat festgelegten Grenze liegen.

Die Forderung des Bundes gegen das Land Berlin bezieht sich darauf, dass in Berlin eine Zeit lang die tatsächlichen Wohnkosten der Arbeitslosengeld II-Bezieher einfach nicht geprüft und dadurch übernommen wurden.

Wie auch immer später das Ergebnis dieser Klage aussehen wird und was das für Berlin dann heißen wird, können wir heute im Zweifelsfall feststellen, dass Berlin eher immer arm, statt “sexy” ist.

Ihre

Kerstin Neumann

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