Bei zulassungsfreiem Handwerk keine fachkundige Stellungnahme erforderlich?
Gerüchteküche um eine nicht erforderliche fachkundige Stellungnahme (Gründungszuschussantrag) beim zulassungsfreien Handwerk
Als Berater fragen wir uns immer wieder, wie es kommt, dass in der Gründerlandschaft immer wieder davon ausgegangen wird, dass eine Kleingründung irgendetwas “weniger” machen muss als z.B. eine Einzelhandelseröffnung. Woher kommt das? - Keine Ahnung!
Diese Mal ist es nicht die Buchhaltung, die man angeblich nicht machen muss, sondern, wenn man zum zulassungsfreien Handwerk gehört, dann benötigt man doch keine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschussantrag. Oder etwa doch?
Selbstverständlich benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme, wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen wollen. Dabei ist die Branche und ob diese Zulassungsfrei oder nicht ist, völlig egal.
Zulassungsfreies Handwerk hat in diesem Fall lediglich etwas mit dem Meisterzwang zu tun. Bei der Novellierung der Handwerksordnung sind Handwerksbranchen/Tätigkeiten u.a. ins sogenannte “zulassungsfreie Handwerk” eingeordnet worden. Hier benötigen Sie zwar eine Anmeldung und Registrierung bei der Handwerkskammer, aber keinen Meisterabschluss.
Der Zusammenhang mit einer angeblich nicht erforderlichen fachkundigen Stellungnahme ist gar nicht nachvollziehbar. Lassen Sie sich nicht verunsichern und planen Sie Ihre Existenzgründung nur mit Profis, die ebenfalls ihr Handwerk verstehen. In diesem Fall mit Existenzgründungsberatern.
Ihre
Kerstin Neumann
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