Archiv der Kategorie ‘Gründungszuschuss ALG I Agentur für Arbeit‘

Das häusliche Arbeitszimmer - Behandlung im Steuerrecht

Donnerstag, den 18. September 2008

Ein Musterverfahren läuft, um die Änderungen vom 01.01.2007 rückgängig zu machen und die alte Regelung weiterführen zu dürfen. Existenzgründer, die “von zu Hause aus gründen”, fühlen sich benachteiligt.
Es ist nicht einfach mit unserem Steuerrecht. Seit dem 01.01.2007 fühlen sich vermehrt Existenzgründer benachteiligt, die Ihre “von zu Hause aus Gründung” nicht mehr so absetzen können wie früher.
Ich […]

Gründungsprojekt ohne Umsätze: Gründungszuschuss ja oder nein?

Montag, den 7. Juli 2008

Eine Umsatzvorschau für das Vorhaben wird vom Gründer als “nicht sinnvoll erachtet”, weil es keine Umsätze geben wird. Trotzdem soll der Gründungszuschuss gewährt werden, aber auf welcher Grundlage?
In der Welt der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sieht man immer wieder Projekte, die auch einen langjährigen Berater ins Staunen versetzen…

Anrechnung der Ich-AG als Einkommen auf Hartz IV

Sonntag, den 22. Juni 2008

Das Bundessozialgericht hat den Jobcentern/ARGEN grundsätzlich zugestimmt, dass die Anrechnung der Ich-AG Leistung (Leistung vor dem aktuellen Gründungszuschuss) auf Arbeitslosengeld II (Sprachgebrauch: Hartz IV) als anzugebenes Einkommen richtig ist.
Ganz ehrlich, dieses Thema ist schwer verständlich. Kein Arbeitsloser/Existenzgründer muss sich “schlecht fühlen”, weil er Probleme hat zu verstehen, worum es geht. Vielleicht kann ich zumindest den […]

Starttermin für das Gründercoaching Deutschland

Freitag, den 20. Juni 2008

Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, nutzen ab dem 01.10.2008 das neue Förderprogramm für Coaching nach Gründung. Damit endet die bekannte Coachingförderung, die über die Agentur für Arbeit beantragt werden konnte.
Sehnsüchtig warten wir auf die Informationen zu den konkreten Rahmenbedingungen und Konditionen dieses neuen Förderprogrammes: “Gründercoaching Deutschland” für Arbeitslose (auch Arbeitslosenvariante genannt).

90 Resttage für den Gründungszuschuss zwingend erforderlich

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Der Gründungszuschuss - Antrag alleine reicht nicht aus. Es muss ein Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen am Gründungstag vorhanden sein, sonst wird der Gründungszuschuss abgelehnt.
Wenn keine 90 Tage Restanspruchszeit mehr vorhanden sind, dann muss die Agentur für Arbeit den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnen. Das ist nicht “böse Absicht”, sondern geregelte Vorschrift.